Bevor auf der Erweiterung Nordwest Abfall abgelagert werden kann, muss der Untergrund entsprechend den Vorgaben aus der Deponieverordnung gebaut werden.
Nach Beendigung der Ablagerung wird die Deponie entsprechenden Vorgaben aus der Deponieverordnung mit einer Oberflächenabdichtung versehen, so dass der Abfall keinen weiteren Witterungseinflüssen ausgesetzt wird und nichts in den Deponiekörper eindringen kann.